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Branchen: Arbeitnehmer, Baugewerbe, Dienstleister, Finanzdienstleistungen, Freiberufler
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Steuerberater
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Steuerberater
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Steuerberaterin
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Am Burgberg 1, 08468 Reichenbach, DE
Steuerberater
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Reichsstraße 26 A, 99734 Nordhausen , DE
Steuerberater
Kanzlei: Freund & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft Niederlassung Halberstadt
Bernhard-Thiersch-Straße 4, 38820 Halberstadt, DE
Steuerrat-Suchende können kostenlos Steuerberater finden, beauftragen und weiterempfehlen. Mittels der praktischen Suchfunktionen und dem hilfreichen Bewertungssystem finden Steuerrat-Suchende den Steuerberater, der am besten zu ihnen passt. Wurde der passende Steuerberater gefunden, kann sofort Kontakt aufgenommen werden sowie individuelle Beratungsfragen gestellt werden.
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Hier können Sie sich als Steuerberater anmeldenAuf das Baugewerbe spezialisierte Steuerberater und Steuerberaterinnen kennen die Abläufe in diesen gewerblichen Unternehmen und können so genau auf die Bedürfnisse des gewerblichen Bauunternehmers eingehen. So spart der Bauunternehmer nicht nur Zeit für langwierige Erläuterungen, sondern in der Regel auch Geld für den Steuerberater. Darüber hinaus kann der spezialisierte Steuerberater branchenspezifisch beraten - also genau die Steuertipps geben, die Unternehmen des Baugewerbes benötigt.
Bei steuerfinder.com finden Sie als gewerblicher Bauunternehmer genau den Steuerberater, der am besten zu Ihnen passt. Dabei geht es auf steuerfinder.com nicht nur darum, einen Steuerberater in Ihrer Nähe zu finden, sondern ebenfalls einen Steuerberater, der auf Ihre Branche spezialisiert ist. Mit gezielter Steuerberatung für das Baugewerbe haben Sie die Möglichkeit optimale Beratung für Ihre Sachverhalte zu erhalten.
Des Weiteren können Sie Ihre Suche weiter einschränken, je nachdem, ob Sie zum Beispiel eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater suchen, ob der Steuerberater einer großen Steuerkanzlei angehören soll oder eher einem kleinen Steuerbüro. Diese und noch mehr Filterkriterien können Sie bei der Suche Ihres Steuerexperten für das Baugewerbe auf www.steuerfinder.com auswählen.
Weiter hinten im Einkommensteuergesetz versteckt sich eine bürokratische Hürde für Firmen im Baugewerbe: die Bauabzugsteuer (§ 48 EStG). Demnach muss der Bauherr 15% des Bruttoentgelts an die beauftragte Baufirma einbehalten und das Finanzamt abführen. Das gilt natürlich - wie so oft im Steuerrecht - nicht immer. Es gibt viele Ausnahmen.
Eine wichtige Ausnahme kann z. B. durch eine Freistellungsbescheinigung erreicht werden. Legt der Bauunternehmer seinem Bauherrn eine solche Freistellungsbescheinigung vor, kann alles so laufen wie bei einem anderen Geschäftsverhältnis, also ohne den Einbehalt von 15%. Besorgen Sie sich als Baufirma unbedingt vorsorglich diese Bescheinigung beim Finanzamt, wenn Sie Ihre Auftraggeber nicht unnötig belasten möchten. Ihr Steuerberater wird Ihnen gerne dabei behilflich sein.
Als wäre das Umsatzsteuerrecht nicht schon kompliziert genug, hat man bei Bauunternehmern noch eine Schippe oben drauf gelegt: Das Stichwort heißt § 13 b UStG oder "Umkehr der Steuerschuldnerschaft". In bestimmten Fällen, insbesondere wenn der Leistungsempfänger auch ein Bauunternehmer ist, muss der Bauunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen muss der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und kann diese in der Regel als Vorsteuer wieder abziehen. Es funktioniert also so ähnlich wie beim innergemeinschaftlichen Erwerb.
Hierbei ist Vorsicht geboten. Denn macht der Bauunternehmer etwas falsch, kann es sein, dass beide Firmen Umsatzsteuer abführen müssen, also der Leistende und der Empfänger. Übrigens gilt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nicht nur für Unternehmen im Baugewerbe, sondern auch für das Reinigungsgewerbe. Am besten fragen Sie Ihren Steuerberater.
Wenn einige Steuerexperten schon nicht gerne die laufende Lohnbuchhaltung für Firmen übernehmen, sagt das schon viel aus über das System der Lohnsteuer. Komplizierter geht es aber immer: Denn vor Baulöhnen machen auch viele Steuerberater einen Bogen, die ansonsten gerne die Lohnbuchhaltung ihrer Mandanten übernehmen. Warum ist das so?
Bauarbeiter sind in der Regel nicht nur werktags von 8 bis 17 Uhr auf der Baustelle, sondern müssen je nach Witterung oder Auftragslage mal mehr und mal weniger arbeiten. In der Folge müssen Arbeitszeitkonten geführt werden. Hinzu kommen verschiedene Zuschläge, z.B. für Nachtarbeit oder Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. Zusätzliche Arbeit macht auch das Sozialversicherungsverfahren SOKA-Bau. Die Liste der Fallstricke lässt sich unendlich fortführen.
Effizient lassen sich Baulöhne nur erledigen, wenn man sich richtig gut damit auskennt. Aus diesem Grund sollten Sie als Bauunternehmer unbedingt einen Steuerberater wählen, der sich auf das Baugewerbe spezialisiert hat.
Spezialisierte Steuerberater können für ihre Mandanten gezielt tätig werden und so für ein optimales Beratungsergebnis sorgen. Bei steuerfinder.com finden Sie nicht nur auf das Baugewerbe spezialisierte Steuerberater, sondern auch die