Steuerberater
Branchen: Fahrzeughandel, Fahrzeugwerkstätten, Freiberufler, Handwerk, Hotel- und Gaststätten
Kanzlei: Mayer & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Burgstraße 10, 03046 Cottbus, DE
Steuerberaterin
Kanzlei: Steuerberaterin Ulrike Waldmann
Dorfstraße 28, 33739 Bielefeld, DE
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Kanzlei: Wilms Treuhandpartner GmbH & Co. KG
Dillinger Straße 61, 66822 Lebach, DE
Steuerberater
Branchen: Franchiseunternehmen, Freiberufler, Gewerbetreibende, Hotel- und Gaststätten, Pflegedienstleister
Kanzlei: ETL ADVISA Metzingen Steuerberatungsgesellschaft mbH
Metzinger Straße 88, 72581 Dettingen an der Erms, DE
Steuerberaterin
Kanzlei: Aurin, Heiland & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Hoher Wall 5, 44137 Dortmund, DE
Steuerrat-Suchende können kostenlos Steuerberater finden, beauftragen und weiterempfehlen. Mittels der praktischen Suchfunktionen und dem hilfreichen Bewertungssystem finden Steuerrat-Suchende den Steuerberater, der am besten zu ihnen passt. Wurde der passende Steuerberater gefunden, kann sofort Kontakt aufgenommen werden sowie individuelle Beratungsfragen gestellt werden.
Hier können Sie als Steuerrat-Suchender den für Sie passenden Steuerberater findenMit einem Profil auf steuerfinder.com können Steuerberater einfach und bequem über das Internet gefunden werden. Sie erhöhen ihren Bekanntheitsgrad und stellen sich im Internet professionell dar. Des Weiteren können Steuerberater ihre Bekanntheit positiv steigern indem sie Ihre Mandanten bequem zur Bewertung einladen und sich weiterempfehlen lassen. Steuerberater können bereits ab 0 € ein kostenloses Einsteiger-Profil mit persönlichen Daten, Lebenslauf und einem Bild erstellen. Wenn Steuerberater sich für das Business-Paket entscheiden, profitieren sie von einer ganzen Reihe weiterer Vorteile.
Hier können Sie sich als Steuerberater anmeldenBei steuerfinder.com finden Sie für Hotels und Gaststätten genau den Steuerberater, der am besten zu Ihnen passt. Dabei geht es auf steuerfinder.com nicht nur darum, einen Steuerberater in Ihrer Nähe zu finden, sondern ebenfalls einen Steuerberater, der auf Ihre Branche spezialisiert ist. Mit gezielter Steuerberatung für Hotels und Gaststätten haben Sie die Möglichkeit optimale Beratung für Ihre Sachverhalte zu erhalten.
Gerade in der Branche von Hoteliers und Gastronomen bliebt oft keine Zeit für steuerliche Fragen. Wichtiger scheint hier zu sein, dass der Betrieb läuft. Wer seine steuerlichen Angelegenheiten an einen auf Hoteliers und Gastronomen spezialisierten Steuerberater abgibt, braucht das sichere Gefühl, dass sie hier in guten Händen sind. Hierbei geht es nicht nur um die Buchhaltung, den Jahresabschluss und Steuererklärungen. Ganz besonders wichtig für Hoteliers und Gastronomen sind vor allem auch die betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Nur wer diese im Blick hat, kann wissen, ob der Betrieb läuft.
Bin ich gut auf eine anstehende Betriebsprüfung vorbereitet? Führe ich mein Kassenbuch richtig? Gibt es Fördermittel, die ich in Anspruch nehmen kann? Auch diese Fragen kann ein Steuerberater für Hoteliers und Gaststätten beantworten. Gerade im Hinblick auf die Anforderungen in an die Betriebsprüfung und Kassenbuchführung ändert sich ständig die Rechtslage. Wie kann man da als Hotelier oder Gastronom noch alles im Blick haben, wenn man sich auf das Kerngeschäft konzentrieren möchte? Ein Steuerberater, der auf Hoteliers und Gastronomen spezialisiert ist und die Besonderheiten so gut kennt wie seine Westentasche, ist die Rettung.
Des Weiteren können Sie Ihre Suche weiter einschränken, je nachdem, ob Sie zum Beispiel eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater suchen, ob der Steuerberater einer großen Steuerkanzlei angehören soll oder eher einem kleinen Steuerbüro. Diese und noch mehr Filterkriterien können Sie bei der Suche Ihres Steuerexperten für Hotels und Gaststätten auf steuerfinder.com auswählen.
In der Gastronomie gilt die Sofortmeldepflicht. Mitarbeiter müssen, bevor sie anfangen zuarbeiten, angemeldet werden. Per Internet ist diese Meldung mit wenigen Angaben des Arbeitnehmers möglich. Die Höhe des Einkommens wird dort nicht angegeben.
Zusätzlich zur Sofortmeldung muss am Ende des Monats eine Meldung über die Höhe des Einkommens und die Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse gesendet werden. Der Sozialversicherungsbeitrag ist bis zum drittletzten Bankarbeitstag zu überweisen.
Für jede Krankenkasse ist eine eigene Meldung durchzuführen.
Gastronomen und Hoteliers, die eine elektronische Kasse nutzen, müssen bis zum 31.12.2016 prüfen, ob ihre Kasse die neuen Anforderungen erfüllt. Erfüllt die Kasse diese nicht, muss eine neue Kasse angeschafft oder die alte Kasse aufgerüstet werden.
Die Zimmervermietung in Hotels unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.
Bei den Umsätzen in Restaurants sind 7 % und 19 % Umsatzsteuer möglich. Wird ein Gast bewirtet, indem die Speisen serviert werden und ein Sitzplatz zu Verfügung gestellt wird, sind 19 % Umsatzsteuer zu berechnen. Möchte der Gast nur das zubereitete Essen mitnehmen, sind meistens 7 % Umsatzsteuer fällig.
Bietet ein Hotel auch Speisen an, sind ebenfalls 19 % Umsatzsteuern zu zahlen.